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DRK-Reformtarifvertrag & Betriebsvereinbarungen

Der DRK-Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des DRK. Verhandlungspartner für den seit 2007 in Kraft getretenen DRK-Reformtarifvertrag ist die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Er gilt unmittelbar für rund 44.300 Beschäftigte des DRK.

Aktueller DRK-Tarifvertrag

DRK-Reformtarifvertrag – durchgeschriebene Fassung – in der Fassung des 49. Änderungstarifvertrages zum DRK Reformtarifvertrag sowie des 13. Änderungstarifvertrages zum TVÜ-DRK vom 15. Mai 2023.

Download: DRK-Reformtarifvertrag vom 15. Mai 2023


Betriebsvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der aber nicht nur Rechte und Pflichten dieser Betriebsparteien begründet, sondern auch verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer eines Betriebes formuliert.