Ohne eine solche Ausnahmeregelung sei der Einsatz der Rotkreuz-Schwestern für Menschen in Not und in Krisensituationen im In- und Ausland gefährdet. Die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung im Alltag, im Krisenfall sowie im bewaffneten Konflikt gemäß DRK-Gesetz und den Genfer Abkommen sei durch die Schwesternschaften im Deutschen Roten Kreuz dann nicht mehr gewährleistet. "Wir sehen das mit großer Sorge", sagte Seiters auch mit Blick auf eine in der vergangenen Woche ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.
Der Generalsekretär der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften, Elhadj As Sy, hob die Rolle des Deutschen Roten Kreuzes in der internationalen Rotkreuz-Bewegung bei der humanitären Arbeit sowohl in Deutschland als auch im Ausland hervor. Der Einsatz der Freiwilligen, der Mitarbeiter und der Führung des DRK sei beeindruckend.
Der scheidende Berliner Senator für Gesundheit und Soziales, Mario Czaja, sagte, während der Hochphase der Flüchtlingskrise Ende letzten Jahres seien bis zu 1.000 Geflüchtete pro Tag in die Bundeshauptstadt gekommen. "In dieser Situation war das Deutsche Rote Kreuz immer ein wichtiger und verlässlicher Partner für uns – und ist es bis heute. Viele haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DRK haben sich mit uns zusammen für eine menschliche Aufnahme der Flüchtlinge engagiert und tun dies auch weiterhin. Dafür gilt ihnen mein besonderer Dank", sagte Czaja.
Bundesweit betreut das DRK derzeit rund 42.500 Flüchtlinge in 318 Unterkünften.