In Zusatzprotokoll I wurde der Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte weiterentwickelt, deren Anwendungsbereich auf bestimmte „Befreiungskriege“ erweitert wurde. Es grenzt zudem die Methoden und Waffen ein, mit denen Konflikte ausgeführt werden dürfen. „Das I. Protokoll hat den Schutz von Zivilpersonen durch ein ausdrückliches Verbot von direkten Angriffen auf die Zivilbevölkerung und von unterschiedslosen Angriffen entscheidend gestärkt. Die humanitären Auswirkungen von Flächenbombardements und die Notwendigkeit ihres völkerrechtlichen Verbotes sehen wir in einem anderen Kontext beispielsweise in Syrien“, sagt Spieker. Das II. Protokoll schützt und regelt insbesondere den Umgang mit Verwundeten und Zivilpersonen.
Die Zusatzprotokolle I und II wurden am 8. Juni 1977 einstimmig angenommen. Aktuell haben 174 Staaten das Zusatzprotokoll I und 168 Staaten das Zusatzprotokoll II ratifiziert. Durch ihre hohe Akzeptanz haben die Zusatzprotokolle entscheidend zur Bildung von Völkergewohnheitsrecht beigetragen, das die Konfliktparteien unabhängig von einer Ratifikation der Verträge binden. „Die bisherigen Errungenschaften auf dem Gebiet des humanitären Völkerrechts sind mit größter Sorgfalt zu behüten, die stetige Verbesserung ihrer Durchsetzung und Weiterentwicklung, wo nötig, hat oberste Priorität“, sagt Spieker.
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