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DRK Seniorenwohnsitz Kalterherberg

Ansprechpartner
Herr
Thomas Graf
Tel: 02472 3378
Fax: 02472 970891
Malmedyer Straße 42
52156 Monschau-Kalterherberg
Unsere Einrichtung ist seit 1983 als Altenhilfeeinrichtung integrativer Bestandteil einer funktionierenden Dorf- und Quartierskultur im beliebten Venndorf Kalterherberg bei Monschau in der StädteRegion Aachen.
Durch den typischen Charakter eines Venndorfes und sein reizvolles Umland bietet der Ort seinen Einwohnern als auch seinen Feriengästen eine hohe Lebens- bzw. Erholungsqualität.
Wir freuen uns über Ihren Besuch.
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Wohn- und Lebenskonzept
Foto: S. Rosenberg / DRK e.V.
Das betreute Wohnen des DRK. Unser Wohn- und Lebenskonzept stellt einen wesentlichen Baustein der so genannten sozialraumorientierten Versorgungsstruktur dar.
Sozialraumorientierung ist die Bezeichnung für eine konzeptionelle Ausrichtung, Lebenswelten so zu gestalten und Verhältnisse zu schaffen, die es Menschen ermöglicht, besser in schwierigen Lebenslagen zurechtzukommen.
Die 38 Plätze (30 Einzel- und 4 Doppelzimmer) verteilen sich auf drei Hausgemeinschaften und erstrecken sich über 3 Etagen.
- Parterre umfasst 13 Plätze
- 1. Etage 14 Plätz
- 2. Etage 11 Plätze
Jede Hausgemeinschaft verfügt über einen separaten Aufenthaltsraum mit integrierter Teeküche. Weitere Therapieräume für die sozialtherapeutische Betreuung stehen auf der 2. und 3. Etage zur Verfügung.
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Pflegekonzept
Wir begleiten alte Menschen durch eine Lebensphase, die geprägt ist durch Verluste in körperlich-, seelisch-, geistigen und sozialen Bereichen. Dies muss nicht umfassend und ausschließlich so sein, es ist jedoch davon auszugehen, dass Menschen, die nach einem ereignisreichen Leben veranlasst sind, in eine Altenpflegeeinrichtung umzusiedeln, derartige Verluste erlitten haben, vielleicht in den unterschiedlichsten Stadien desorientiert sind und bereits geraume Zeit an mehreren körperlichen Gebrechen und Krankheiten gleichzeitig leiden.
Bereits seit mehr als 30 Jahren möchten wir eine angemessene und hinreichende Pflege und Betreuung desorientierter alter Menschen auf hohem Niveau gewährleisten. Wir verknüpfen Seele, Herz und Wissenschaft unter einem "fürsorglichen Paradigma" zum Wohle der uns anvertrauten alten Menschen.
Unsere Leitgedanken
- Wir betrachten die Bewohner/innen als untrennbare Einheit von Körper, Geist und Seele, welche als soziale Wesen einen Anspruch auf Teilhabe an der Gesellschaft aber auch auf individuellen Rückzug.
- Wir verstehen alle Bewohner/innen als gereifte und eigenständige Persönlichkeiten mit einer historisch und gesellschaftlich geprägten Biographie, deren Würde wir achten.
- Jede Bewohnerin, jeder Bewohner wird bei uns als Persönlichkeit mit individuellem Lebensweg und mit eigenem sozialem, kulturellem und religiösem Hintergrund verstanden und respektiert.
- Um dieses ganzheitlich orientierte Leitbild zu verwirklichen, bieten wir als Pflegesystem für unsere Bewohner/innen die “Bezugspflege” an.
- Die Pflege- und Betreuungspraxis basiert auf pflegewissenschaftlich und theoretisch gesicherten Erkenntnissen und Verfahrensweisen.
Gruppenangebote
Neben den Gruppenangeboten liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Einzelfallarbeit, die sich vor allem an Bewohner richtet, die den Gruppenangeboten aus den verschiedensten Gründen eher ablehnend gegenüberstehen oder in einer Gruppe überfordert sind – (vergleichen Sie hierzu auch die Fachartikel von Joachim Lennefer im Blog). Einige Bewohner und Bewohnerinnen tendieren dann eher zu Isolation, Rückzug und depressiven Gefühlszuständen. Im Vordergrund steht auch hier die Beziehungspflege sowie die einzelfallbezogene Krisenintervention.
(ausführliche Info´s über Methoden/Verfahren etc. in der Gerontopsychiatrischen Pflege stehen im Downloadbereich für Sie zur Verfügung)
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Betreuungskonzept
Der Sozialdienst betreut in enger Zusammenarbeit mit dem Pflegeteam die Einzel- und Gruppenangebote – sowohl für Gegenwartsorientierte als auch für Demenzkranke Bewohnerinnen und Bewohner. Die Aufgabe des Sozialen Dienstes besteht darin,
- latente Funktionen, die potenziellen Nutzen für die Bewohner haben, zu reaktivieren,
- noch verbleibende Funktionen zu stabilisieren – und
- Ersatzstrategien für verlorene Funktionen zu entwickeln.
Konzeptionelle Ausrichtung ist die Sozialraumorientierung, bei der es darum geht, Lebenswelten so zu gestalten und Verhältnisse zu schaffen, die es Menschen ermöglicht, besser in schwierigen Lebenslagen zurechtzukommen.
Geselligkeit und Kommunikation werden unterstützt
Im Vordergrund stehen tages- und wochenstrukturierende Angebote, die die Geselligkeit und die Kommunikation unterstützen. Die Teilnahme an den Angeboten wird gefördert und unterstützt und ist selbstverständlich freiwillig. Im Bereich Hobby, Freizeit und Aktivierung orientieren sich die Angebote an den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Bewohner. In Zusammenarbeit mit den Bezugspflegekräften berät und unterstützt der soziale Dienst die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Verwirklichung individueller Wünsche bezüglich der Ausübung spezieller Hobbys.
Der Sozialdienst gestaltet in engem Zusammenwirken mit dem Bewohnerbeirat und den Bezugspersonen das Kulturprogramm sowie die Wochen- und Monatsstrukturierung. Die Bewohnerinnen haben über den Bewohnerbeirat Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung des Kultur- und Freizeitprogramms.
Die Betonung aller sozialen Angebote liegt auf den unterhaltsamen und angenehmen Aspekten des Gemeinschaftslebens, d.h. es geht zunächst um das Wohlbefinden und die Lebensfreude unserer Bewohner. "Therapeutische Nebenwirkungen" sind wünschenswert und werden erzielt.
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Hausmeister-Service
Bei allen technischen Problemen ist die Hausmeisterei erster Ansprechpartner.
Speziell beim Neueinzug sind zunächst zahlreiche Hilfen bei der Gestaltung der neuen Umgebung notwendig. Hierbei ist der Hausmeister den Bewohner/innen behilflich. Er hilft bei der Montage von Regalen, Möbeln usw. Er hängt Bilder auf, kontrolliert und schließt Elektrogeräte an.
Auch nach dem Einzug kann die Hilfe des Hausmeisters angefordert werden. Reparaturen an Bewohnereigentum führt er gegen eine entsprechende Verrechnung der Materialwerte durch.
Alle technischen u./o. elektrisch betriebenen Geräte und Produkte, die bei der Versorgung der Bewohner/innen eingesetzt werden, unterliegen gemäß dem Medizinproduktegesetz und der Medizinproduktebetreiberordnung strengen Kontrollen, die von unserer Hausmeisterei durchgeführt werden.
Hauseigener Reinigungsdienst
Alle Räume unseres Hauses werden nach festgelegten Reinigungsplänen sauber gehalten:
Für die Haus- und Zimmerreinigung verwenden wir weitgehend biologisch abbaubare Reinigungsmittel.
Jeder Hausgemeinschaft sind betriebseigene Reinigungskräfte fest zugeordnet.
Hauseigene Wäscherei
- Waschen und Bügeln von Oberbekleidung und Unterwäsche
- Innerhalb einer Woche erhalten unsere Bewohner ihre Wäsche schrankfertig zurück.
- Zu reinigende Bekleidungsstücke können durch uns in die Reinigung gegeben werden.
- Kleinere Instandsetzungen der persönlichen Bekleidung können in unserer Hauswäscherei fachmännisch übernommen werden.
- Für einen geregelten Rücklauf können wir die Kleidungssstücke in unserer Wäscherei kennzeichnen.
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Gastronomiekonzept
Ob gepflegte Gastlichkeit im Bistro, regionale und saisonale Speisenangebote, spezielle Diätformen oder Berücksichtigung der speziellen Bedürfnisse von demenzkranken Menschen:
Den unterschiedlichen Bedürfnissen unserer Bewohner trägt der Seniorenwohnsitz durch ein differenziertes Angebot Rechnung.
- Ausgewogene und altersgerechte Kost
- Berücksichtigung ernährungsphysiologischer Grundlagen
- Schonende Gar- und Zubereitungsmethoden
- Individuelle Diäten und Unverträglichkeiten werden berücksichtigt
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Kosten & Finanzierung
Kostenübersicht
Informationen zur Aufnahme und Finanzierung der Pflegekosten
Befürwortet der behandelnde Hausarzt oder Arzt im Krankenhaus eine vollstationäre Heimaufnahme, lassen Sie sich einen ärztlichen Fragebogen ausfüllen. Diese Befürwortung ist wichtig für eine eventuelle Kostenübernahme durch das Sozialamt ( oder durch andere Kostenträger). Liegt im häuslichen Bereich bereits eine Pflegestufe / Pflegegrad vor, wird bei der zuständigen Krankenkasse ein Antrag auf vollstationäre Pflege gestellt. Reicht die vorhandene Pflegestufe / Grad aus, wird sie übernommen, ansonsten muss ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Ist noch keine Pflegestufe/ Grad vorhanden und liegt erhebliche Pflegebedürftigkeit vor, wird ein Antrag auf vollstationäre Pflege bei der zuständigen Krankenkasse gestellt.
Der medizinische Dienst wird von der Krankenkasse beauftragt, den Antragsteller im Seniorenwohnheim zu begutachten. Die Begutachtung findet in der Regel nach der Heimaufnahme statt. Der medizinische Dienst stuft die Heimbewohner nach ihrer Pflegebedürftigkeit in die Grade 1,2,3,4 oder 5 ein. Nach dieser Einstufung richtet sich der Pflegesatz und auch die Zahlung der Pflegekasse. Dieses Pflegegeld ist unabhängig von der Höhe des Einkommens ( z.B. Rente ) bzw. des Vermögens und wird direkt an das Pflegeheim gezahlt.
Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflege / Betreuung 33,10 € 42,44 € 58,62 € 75,48 € 83,04 € Ausbildungsumlage 3,69 € 3,69 € 3,69 € 3,69 € 3,69 € Unterkunft 17,83 € 17,83 € 17,83 € 17,83 € 17,83 € Verpflegung 13,73 € 13,73 € 13,73 € 13,73 € 13,73 € Investitionskosten (1) 18,04 € 18,04 € 18,04 € 18,04 € 18,04 € Tagessatz 86,31 € 95,65 € 111,83 € 128,69 € 136,25 € Monatssatz (2) 2.625,56 € 2.909,68 € 3.401,88 € 3.914,76 € 4.144,74 € Pflegekassen 125,00 € 770,00 € 1.262,00 € 1.775,00€ 2.005,00 € Verbleibender Eigenanteil 2.500,64 € 2.139,76 € 2.139,96 € 2.139,84 € 2.139,82 € Der einrichtungseinheitliche, monatliche Eigenanteil für die Pflegegrade2-5 beträgt 521,17 € = 17,13 € je Berechnungstag (bereits in der Position Pflege / Betreuung enthalten) *1) Zuzüglich 1,12 € täglich bei Bewohnern eines Einzelzimmers *2) Monatssatz = Tagessatz x 30,42 Tage
Weitere Hinweise
Pflegewohngeld Vermögensfreibeträge Sozialhilfe Kurzzeitpflege Einzelzimmer:
582,85 €Alleinstehende:
2.600,00 €
Pflegewohngeld:
10.000,00 €Pflegegrad 1:
28 TageDoppelzimmer:
548,78 €Ehepaare:
3.214,00 €
Pflegewohngeld:
10.000,00 €Pflegegrad 2:
28 TageHöchstbeträge (Investitionskosten x 30,42 Tage) Barbetrag:
110,43 € pro MonatPflegegrad 3:
27 TagePflegegrad 4:
21 TagePflegegrad 5:
19 Tage
Möglichkeit 1 Möglichkeit 2 Möglichkeit 3 Das Einkommen des Heimbewohners ist höher als der zu finanzierende Betrag
Der Bewohner wird dann zum Selbstzahler, d.h. er ( bzw. der Betreuer oder ein Angehöriger) erhält von uns jeden Monat eine Rechnung über den Restbetrag. Es muss dabei jedoch gewährleistet sein, dass dem Heimbewohner ein ausreichendes
Taschengeld zur Verfügung steht – ansonsten wird er zum Rentenzahler.Das Einkommen liegt bis zu ca. 434 € unter dem zu finanzierenden Betrag
Der Bewohner wird zum Rentenzahler, d.h. seine Rente wird direkt an das Pflegeheim überwiesen. Der noch fehlende Betrag wird über das Pflegewohngeld finanziert. Dieses wird von uns beim zuständigen Sozialamt beantragt. Die Gewährung ( und die Höhe ) ist abhängig vom Vermögen ( muss bis zu einer Höhe von 10.000,00 € aufgebraucht werden ) und dem monatl. Einkommen des Heimbewohners. Die maximale Höhe wird festgelegt durch die sog. Investitionskosten ( Miete und Instandhaltung) unseres Heimes. Dies sind z. Zt. --,-- € bei der Unterbringung im Doppelzimmer und --,-- € bei der Unterbringung im Einzel-Zimmer. Die Höhe des Pflegewohngeldes wird so berechnet, das dem Heimbewohner noch ein Taschengeld von --,-- € monatlich ausgezahlt werden kann.Das Einkommen des Heimbewohners ist mehr als ca. 430,-- € niedriger als der zu finanzierende Betrag grundsätzlich kann in diesem Fall ein Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt der Stadt Aachen ( Bzw. bei dem Sozialamt des letzten Wohnortes des Heimbewohners) gestellt werden. Die Kostenübernahme erfolgt frühestens ab dem Tag der Antragstellung .Deshalb ist es wichtig , dass ggf. bereits am Einzugstag von uns ein vorläufiger Antrag gestellt wird. Den eigentlichen Antrag muss dann der Heimbewohner, bzw. der Angehörige oder Betreuer beim zuständigen Sozialamt selber Stellen. Dazu werden vor allem Unterlagen über die finanzielle Situation des Heimbewohners ( Rentenbescheide, Sparbücher, Kontoauszüge u. äö. ) , aber auch Personalausweis und ggf. Betreuungsurkunde ( bzw. Nachweis über das Verwandsschaftsverhältnis) benötigt.
Bevor das Sozialamt als Kostenträger eintritt, muss jedoch evtl. vorhandenes Vermögen bis auf einen Restbetrag von 2.600,00 € (bei Alleinstehenden ) bzw. 3.214,00 € ( bei Verheirateten) aufgebraucht werden. Bis das Vermögen aufgebraucht ist, gilt der Heimbewohner als Selbstzahler und erhält eine monatliche Rechnung ( s. o. ). In diesen Fällen empfiehlt es sich beim zuständigen Sozialamt die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig einzureichen, um einen reibungslosen Übergang der Finanzierung zu Gewährleisten.
Wird der Restbetrag über das Sozialamt finanziert, so wird sowohl dieser Restbetrag als auch die Rente des Heimbewohners direkt an das Pflegeheim gezahlt. Der Bewohner erhält dann vom Heim ein monatliches Taschengeld zur freien Verfügung ausgezahlt.
Wir hoffen Ihnen hiermit eine Übersicht über die Finanzierungsmöglichkeiten gegeben zu haben und stehen Ihnen gerner für weitere Fragen zur Verfügung.
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.