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„Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“

„Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ – so ist der Titel des neuen Förderprogrammes des Bundesumweltministeriums, in dessen Rahmen soziale Einrichtungen bauliche Anpassungskonzepte einreichen können. Mit dem Ziel die klimatische und damit einhergehende gesundheitliche Belastungen der vulnerablen Gruppe der Kinder sowie der Mitarbeitenden und ehrenamtlichen Mitglieder deutlich zu reduzieren, wird der DRK Kreisverband Städteregion Aachen e.V. zukunftsorientierte Konzepte für bauliche Anpassungen seiner Einrichtungen mit Hilfe dieser Fördermassnahme erarbeiten. Mit Schreiben vom 14. September 2021 hat das Bundesumweltministerium den Kreisverband als förderberechtigt eingestuft – und nun kann die Arbeit beginnen, die Arbeit für ein klimaneutrales Rotes Kreuz in der StädteRegion Aachen.

Förderprogramm: Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
Förderkennzeichen: 67APS0510
Förderschwerpunkt 2: Investive Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in sozialen Einrichtungen.
Ziel der Maßnahmen: Deutliche Reduzierung der klimatischen und damit einhergehenden gesundheitlichen Belastungen der vulnerablen Gruppe der Kinder sowie der Mitarbeitenden und ehrenamtlichen Mitglieder, die insbesondere durch steigende Temperaturen und erhöhte Sonneneinstrahlung zustande kommt.
Inhalt der Maßnahmen: Der Hauptaugenmerk im täglichen Engagement des DRK ist der Dienst am Menschen und dessen Organisation.  Der Liegenschaftsbestand des DRK wurde hauptsächlich in den späten 90er Jahren erstellt,  einige noch deutlich früher und wurde entsprechend den jeweiligen Anforderungen mehrfach umgebaut oder erweitert. Ehrenamtler, Personal und betreuter Personenkreis (Kinder, Senioren, Notfallopfer, Familien, Flüchtlinge etc.) treffen bzgl. den Aspekten des Klimawandels in den Liegenschaften auf teilweise nur suboptimale Verhältnisse.  Aufheizung und Sonneneinstrahlung sind diesbezügliche Schwerpunktthemen.  Im Betreuungsalltag fehlen zumeist oder in Teilen die zeitlichen Ressourcen und thematischen Hintergrundinformationen, und nicht zuletzt die finanziellen Mittel, für eine thematische fundierte Auseinandersetzung bzw. baulich/räumliche Umsetzung von Verbesserungsmassnahmen hinsichtliche Klimaanpassung, Nachhaltigkeit, ökologischem Fussabdruck.  Die Förderungsbewilligung ermöglicht dem DRK nun, weitere Schritte in diese Richtung zu gehen. Die erstellten Konzepte zur Anpassung an den Klimawandel mit den gemachten Erfahrungen aus Auftaktveranstaltung, Erstellungsprozess der Liegenschaftsanalysen sowie den gewonnen Erkenntnissen zu Umwelt, Klima, Wetter und der potentiellen Auswirkungen auf jeden Einzelnen von uns werden die pädagogische Arbeit und Ausrichtung sowie den Blick auf und Umgang mit Mensch, Natur und gebauter Umwelt nachhaltig beeinflussen. Es ist beabsichtigt die baulich-räumlichen Anpassungspotentiale möglichst zeitnah umzusetzen, hierzu wird dann ein weiterer Förderantrag gemäß FSP2 gestellt werden da für eine vollständige eigenständige Umsetzung der Massnahmen die finanziellen Mittel fehlen. Im Falle neuerlicher Herausforderungen und Projekte, sowohl im pädagogischen als auch in baulichen Bereichen, werden die gewonnen Erkenntnisse deren Aufstellung und Ausgestaltung auf neue Art mit beeinflussen; Entscheidungskriterien und Verhaltensanregungen massgeblich verändern. Entsprechend thematische Ergänzungen in den Leitbildformulierungen von Träger und jeweiliger Einrichtung sind angestrebt.  Die Umsetzung der im Anpassungskonzept dargestellten Maßnahmen ist ab Herbst 2021 geplant.  Eine Förderung entsprechend Förderschwerpunkt 2 ist für die Umsetzung des im Anpassungskonzeptes dargestellten Maßnahmenkatalogs angestrebt.  Die/dem Antragsteller*in entstehen keine wirtschaftlichen Vorteile.  Der/dem Antragsteller*in entsteht durch die Beratung ein wirtschaftlicher Vorteil:  Der Antragsteller strebt eine Reduzierung der monatlichen Betriebskosten (Wasser, Abwaser, Strom, Gas) an. Ebenso sollen zukunftsorientiert Einsparungseffekte vorbereitet werden. In dem gesundheitsprophylaktischen Effekt der Massnahme sehen wir durch Vorbeugung und Vermeidung von krankheitsbedingten Personalausfällen und daraus i.T. resultierenden Ersatz- und Zusatzleistungen durch Drittanbieter einen weiteren Beitrag zur wirtschaftlichen Konsolidierung und Sicherstellung der zu erbringenden systemrelevanten Betreuungstätigkeiten. 
Laufzeit der Förderung:   01.10.2021 bis 31.03.2022
Projektträger: Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
www.z-u-g.org/aufgaben/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen
Beteiligter Partner: alfes-kraska-architekten gbr
Vaalserstraße 4
52064 Aachen

Soziale Einrichtungen sind mit ihrem Personal sowie den zu betreuenden Menschen in besonderem Maße von den fortschreitenden Belastungen durch die Auswirkungen klimatischer Veränderungen betroffen. Gleichzeitig stehen sie während der COVID-19-Pandemie vor besonders großen Herausforderungen und leisten einen maßgeblichen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Deutschland. Soziale Einrichtungen übernehmen auch Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung, die ökologische und soziale Aspekte gleichermaßen berücksichtigt, und tragen somit langfristig zum Gemeinwohl bei. Vor diesem Hintergrund unterstützt das Bundesumweltministerium mit einem neuen Förderprogramm soziale Einrichtungen und deren Träger, damit diese sich an die Folgen des Klimawandels anpassen können.